Kunstharzestrich

Allgemeines zum Kunstharzestrich

Die Verarbeitungsrechtlinien und die Sicherheitsvorschriften des Materiallieferanten für die Ausführung müssen beachtet und eingehalten werden. Die Aushärtezeiten von Kunstharzestrichen auf der Basis von ein- bzw. mehrkomponentigen Harzen sind von der Auführungs und Aushärtungstemperatur der art des Kunstharzes und dem Härtesystem erheblich anhängig. Allgemein kann bei Temperaturen von 15˚ C bis 25˚ C davon ausgegangen werden, dass Kunstharzestriche nach 8 Stunden bis 12 Stunden begangen und nach drei bis sieben Tagen mechanisch belastet werden dürfen.

weitere Information zum Kunstharzestrich

Zementestriche der Festigkeitsklassen CT 12 und CT 20 (nach DIN 18560) sind für Industrieestriche nicht geeignet. Abstriche sind auch bei der Festigkeitsklasse CT 30 zu machen. Der im Wohnungsbau übliche und in Kellern verlegte „Glattestrich” ist der Beanspruchung eines Industriebodens nicht gewachsen. Der sollte in der Regel mindestens der Festigkeitsklasse CT 40, d.h. einer Druckfestigkeit von 45 N/mm² und einer Biegezugfestigkeit von 6 N/mm² entsprechen. Ab dieser Festigkeitsklasse müssen auch vor der Ausführung Eignungsprüfungen des Estrichs durchgeführt werden. Typische Mängel und Schäden an Industrieestrichen sind Risse, Hohlstellen und ein übermäßiger Verschleiß in Form von abgelösten Bindemittel- und Zuschlagteilen. Hier kommt es als Folgeerscheinung zu Staubentwicklung.